
Entlastung für Angehörige. Verlässliche Pflege zu Hause.
Pflegende Angehörige leisten viel, oft über einen langen Zeitraum. Zeit für Erholung, eigene Termine oder die Gesundheit ist trotzdem wichtig. Wenn die übliche Pflegeperson ausfällt, kann Verhinderungspflege die Versorgung zu Hause sichern und eine Pause ermöglichen.
Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege oder Pflegevertretung genannt. Für einen vereinbarten Zeitraum übernimmt ein Pflegedienst Aufgaben der privaten Pflegeperson. Der pflegebedürftige Mensch bleibt zu Hause versorgt, während Angehörige Zeit für sich oder andere Verpflichtungen haben.
Wann kann Verhinderungspflege helfen?
Eine Pflegevertretung kann in unterschiedlichen Situationen sinnvoll sein. Typische Anlässe sind:
Urlaub, Erholungszeiten, Krankheit oder Arzttermine der privaten Pflegeperson
Berufliche und familiäre Verpflichtungen oder regelmäßige stundenweise Entlastung
Zeitweise Pflegevertretung
Auch andere vorübergehende Gründe können eine Ersatzpflege nötig machen. Zeitraum und Aufgaben stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Wir übernehmen die vereinbarten Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum, etwa während eines Urlaubs oder stundenweise im Alltag. Vor dem Start besprechen wir den Hilfebedarf, wichtige Gewohnheiten und eine reibungslose Übergabe.
Ersatzpflege passend vorbereiten
Für eine gute Vertretung brauchen wir einen genauen Überblick über die tägliche Pflege: Welche Aufgaben fallen an? Welche Abläufe, Hilfsmittel oder Besonderheiten bei Mobilität und Ernährung sind wichtig? Liegen ärztliche Verordnungen vor? Je früher Sie anfragen, desto besser können wir Einzugsgebiet und Kapazitäten prüfen.
War unser Pflegedienst bisher nicht beteiligt, nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Kennenlernen. Die pflegebedürftige Person soll wissen, wer kommt und was vereinbart ist. Auch Angehörige erhalten so Sicherheit für die Zeit der Vertretung.
- Tägliche Aufgaben genau abstimmen
- Gewohnheiten und Hilfsmittel berücksichtigen
- Übergabe rechtzeitig und persönlich planen
Ersatzpflege
für begrenzte Zeit
Persönlich
nach Ihrem Bedarf


Stundenweise oder für einen längeren Zeitraum
Je nach Bedarf, Anspruch und verfügbarer Kapazität lässt sich Verhinderungspflege stundenweise oder für einen zusammenhängenden Zeitraum organisieren. Einzelne Stunden schaffen Freiraum für Termine oder Erholung; bei längerer Abwesenheit müssen die Pflegeabläufe besonders sorgfältig abgestimmt werden.
Welche Lösung passt, hängt vom Einzelfall ab. Wir sprechen darüber, welche Aufgaben während der Abwesenheit anfallen und ob die gewünschten Zeiten in unseren Tourenplan passen.
Voraussetzungen und Leistungsbetrag
Verhinderungspflege können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nutzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 stehen dafür insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wie viel im Einzelfall noch genutzt werden kann, hängt von der persönlichen Situation und bereits abgerechneten Leistungen ab. Verbindlich informiert die Pflegekasse.
Leistungsbeträge und Fristen können sich ändern. Je nachdem, wer die Ersatzpflege übernimmt, wie lange sie dauert und welche Leistungen bereits aus dem gemeinsamen Jahresbetrag genutzt wurden, kann die Erstattung unterschiedlich ausfallen. Lassen Sie sich deshalb Ihren aktuellen individuellen Anspruch von der Pflegekasse bestätigen.
So fragen Sie Verhinderungspflege an
Für die erste Prüfung benötigen wir den Wohnort, den Pflegegrad, den gewünschten Zeitraum und eine kurze Beschreibung des Pflegebedarfs. Teilen Sie uns außerdem mit, ob die Verhinderungspflege bereits bei der Pflegekasse beantragt wurde und ob im laufenden Jahr schon Leistungen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag genutzt wurden.
Nach der Anfrage prüfen wir Einzugsgebiet und Kapazität. Anschließend klären wir in einem persönlichen Gespräch die notwendigen Tätigkeiten, den zeitlichen Rahmen und die organisatorischen Voraussetzungen.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Nein. Abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Planung kann Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden.
Eine kurzfristige Anfrage ist möglich, eine Übernahme kann jedoch nicht garantiert werden. Wohnort, Pflegebedarf und freie Kapazitäten müssen zunächst geprüft werden.
Die verbindliche Prüfung und Abrechnung des Anspruchs erfolgt durch die zuständige Pflegekasse. Wir können die benötigte Pflegeleistung beschreiben, aber keine Kostenzusage der Pflegekasse ersetzen.
Planen Sie eine Auszeit oder benötigen Sie kurzfristig Entlastung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir prüfen den Zeitraum, Ihr Einzugsgebiet und unsere freien Kapazitäten.


