
Behandlungspflege zu Hause in vertrauter Umgebung
Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet und von qualifiziertem Pflegepersonal bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. So kann die ärztliche Behandlung fortgeführt werden, ohne dass Sie für jede Maßnahme eine Praxis aufsuchen müssen.
Ambulanter Pflegedienst KölnBonn übernimmt verordnete Maßnahmen im Rahmen seiner Zulassung, Qualifikation und freien Kapazitäten. Vor dem Beginn prüfen wir die Verordnung, eine mögliche Genehmigung und den frühestmöglichen Start.
Welche Leistungen gehören zur Behandlungspflege?
Zu den von uns angebotenen Maßnahmen gehören – abhängig von der ärztlichen Verordnung und den jeweiligen Voraussetzungen – unter anderem:
Medikamente richten und verabreichen sowie Injektionen durchführen
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen sowie Kompressionsverbände anlegen
Wunden und weitere Maßnahmen
Je nach Verordnung versorgen wir akute und chronische Wunden, messen den Blutzucker und führen subkutane Infusionen durch.
Maßgeblich sind immer die konkrete Verordnung und die fachliche Prüfung. Nicht jeder Pflegedienst kann jede verordnungsfähige Maßnahme anbieten. Wir klären deshalb vorab, ob unser Team die benötigte Leistung übernehmen kann.
Medizinische Pflege mit klaren Absprachen
Wir führen die verordneten Maßnahmen sorgfältig durch, dokumentieren den Verlauf und achten auf relevante Veränderungen. Wenn es die Behandlung erfordert, stimmen wir uns im vorgesehenen Rahmen mit Arztpraxen, Krankenkassen und weiteren Beteiligten ab.
Für Pflegebedürftige und Angehörige sollte klar sein, was verordnet wurde, wie lange die Verordnung gilt und ob die Krankenkasse zugestimmt hat. Eine gute Vorbereitung verhindert unnötige Verzögerungen und erleichtert die Einbindung in den Alltag.
- Verordnete Maßnahmen sorgfältig durchführen
- Pflegeverlauf nachvollziehbar dokumentieren
- Erforderliche Abstimmungen verlässlich begleiten
SGB V
häusliche Krankenpflege
Ärztlich
verordnet und geprüft


Behandlungspflege ist nicht dasselbe wie Grundpflege
Behandlungspflege nach SGB V betrifft ärztlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Grundpflege beziehungsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen nach SGB XI hilft zum Beispiel bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Beide Bereiche können gleichzeitig nötig sein, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen.
Ein Pflegegrad ist für häusliche Krankenpflege nicht immer erforderlich. Umgekehrt ersetzt ein Pflegegrad keine ärztliche Verordnung für medizinische Maßnahmen. Wir helfen Ihnen, die vorhandenen Unterlagen richtig einzuordnen.
Verordnung und Kostenübernahme
Die Verordnung stellt die behandelnde Arztpraxis aus. Anschließend wird die Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt. Gern erklären wir Ihnen, welche Unterlagen für den Start der Versorgung benötigt werden.
Abhängig von Leistung und Versicherungsverhältnis können Genehmigungen, Zuzahlungen oder Befreiungen relevant sein. Die verbindliche Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse. Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen rechtzeitig ein und informieren Sie uns, wenn sich die Verordnung oder der Behandlungsplan ändert.
So beginnt die Behandlungspflege zu Hause
- Ärztliche Verordnung und Versicherungsdaten bereithalten
- Wohnort, Maßnahme und gewünschten Beginn mitteilen
- Einzugsgebiet, Voraussetzungen und Kapazität prüfen lassen
- Einsätze nach Klärung der Unterlagen abstimmen
Nach einem Krankenhausaufenthalt melden Sie sich bitte möglichst früh. Eine Anfrage ist noch keine Zusage: Beginn und Umfang hängen von vollständigen Unterlagen, der Entscheidung des Kostenträgers und freien Kapazitäten ab.
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Nicht zwingend. Entscheidend ist grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit und eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
Wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Medikamentengabe zur Behandlungspflege gehören.
Wir prüfen die konkrete Verordnung, die fachlichen Anforderungen und unsere Kapazitäten. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung, ob unser Team die benötigte Wundversorgung übernehmen kann.
Sie haben eine Verordnung für häusliche Krankenpflege?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir prüfen die Verordnung, Ihr Einzugsgebiet und unsere freien Kapazitäten.


